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  • 09.09.2008 · Anhängiges Verfahren · EG Art 18 · C-250/08

    Steuervorteil, Hauptwohnsitz, Immobilie, Eintragungsgebühren

    Letzte Änderung: 9. September 2008, 10:05 Uhr, Aufgenommen: 9. September 2008, 10:05 Uhr

    Kommission gegen Königreich Belgien, Klage, eingereicht am 10.6.2008 mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass das Königreich Belgien seine Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 43 EG und 56 EG sowie den Art. 31 und 40 des EWR-Abkommens dadurch verletzt hat, dass in der Region Flandern (Vlaams Gewest) für die Berechnung eines Steuervorteils beim Kauf einer zum neuen Hauptwohnsitz bestimmten Immobilie die Eintragungsgebühren, die beim Kauf eines früheren Hauptwohnsitzes entrichtet wurden, nur berücksichtigt werden, wenn sich dieser in der Region Flandern, und nicht, wenn er sich in einem anderen Mitgliedstaat als Belgien oder in einem EFTA-Staat befand;

    - dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-250/08

    Normen: EG Art 18, EG Art 43, EG Art 56, EWRAbk Art 31, EWRAbk Art 40