Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.01.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 3 · IV R 23/08

    Tonnagebesteuerung, Hinzurechnung, Unterschiedsbetrag, Gesetzesfassung, Versehen

    Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 10:21 Uhr, Aufgenommen: 19. September 2008, 12:00 Uhr

    Tonnagebesteuerung: Stellt das Wort "spätestens" in § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG in der für das Streitjahr 1999 geltenden Fassung ein offenkundiges redaktionelles Versehen des Gesetzgebers dar, so dass die mit Übergang zur Tonnagebesteuerung festgestellten Unterschiedsbeträge nicht vor den in § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG genannten Zeitpunkten dem Gewinn hinzugerechnet werden können?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 23/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 5.5.2008 6 K 198/05

    Normen: EStG § 5a Abs 4 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 21.10.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger