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  • 21.06.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 1a · X R 40/08

    Steuerberatungskosten, Dauernde Last, Steuererklärung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2010, 12:27 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr

    Abzug von anteiligen Steuerberatungskosten des Streitjahres 2006 als dauernde Last: Sind die aufgrund eines Steuerberatungsvertrages (Dauerschuldverhältnis) und der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Steuerberatungskosten (für die laufende steuerliche Beratung und Erstellung des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung) nach Wegfall des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG als dauernde Last abziehbar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 40/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 22.7.2008 4 K 723/08

    Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, AO § 149

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

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