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  • 22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 12 Abs 2 Nr 1 · V R 35/08

    Verzehr an Ort und Stelle, Ermäßigter Steuersatz, Speiselieferungen

    Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 19. Dezember 2008, 10:31 Uhr

    Unterliegt der Verkauf von Speisen durch Imbisswagen auch dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn zwar Einrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle vorhanden sind und tatsächlich genutzt werden, die erbrachten Dienstleistungen aber der gesamten Leistung nicht das Gepräge geben?


    Hinweis: Das Verfahren V R 35/08 ist durch Beschluss vom 27.10.2009 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-497/09 ausgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 35/08

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 21.8.2008 5 K 428/07

    Normen: UStG 1999 § 12 Abs 2 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 30.06.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung

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