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  • 20.02.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 70 Abs 2 · III R 82/08

    Kindergeld, Haushaltsaufnahme, Leistungsempfänger, Weiterleitung, Erstattung, Rückforderung

    Letzte Änderung: 20. Februar 2012, 10:19 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2009, 10:03 Uhr

    Ist der tatsächliche Empfänger des Kindergeldes (die Mutter, in deren Haushalt die Kinder leben) dann nicht Leistungsempfänger i.S. von § 37 Abs. 2 AO, wenn die Familienkasse aufgrund Zahlungsanweisung durch den Erstattungsberechtigten (Vater und Antragsteller) auszahlt? Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterleitung des Kindergeldes an die nachrangig Berechtigte (vgl. DA-FamEStG Nr. 64.4 Abs. 3 und 4)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 82/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 25.9.2008 IV 267/2006

    Normen: EStG § 70 Abs 2, AO § 37 Abs 2, EStG § 64 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 22.09.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung