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  • 17.06.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 Abs 1 · VI R 61/08

    Kind, Vermögen, Unterhalt, Sozialhilfe, Zwangsläufigkeit

    Letzte Änderung: 17. Juni 2010, 10:48 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2009, 10:03 Uhr

    Sind Unterhaltsaufwendungen für ein volljähriges behindertes Kind (Merkmal "H") u.a. für die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Hofgemeinschaft unabhängig vom Vermögen des Kindes (hier: vermietetes Mehrfamilienhaus mit negativen Einkünften) als außergewöhnliche Belastung abziehbar? Fehlende Zwangsläufigkeit der Unterhaltsaufwendungen im Hinblick auf verwertbares Vermögen? Sind Wertungswidersprüche zum Sozialrecht erst ab 1.1.2005 durch Einführung der Vermögensschonung in § 92 Abs. 2 SGB XII entstanden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 61/08

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 22.5.2008 1 K 50225/04 EFG 2008, 1710

    Normen: EStG § 33 Abs 1, EStG § 33a Abs 1 S 3, EStG § 33b, SGB 12 § 92 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 11.02.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger