21.04.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 2 Abs 2 Nr 2 · XI R 43/08
Organschaft, Finanzielle Eingliederung, Mittelbare Beteiligung, Gewinnabführung, Neutralitätsgebot
Letzte Änderung: 21. April 2011, 12:34 Uhr, Aufgenommen: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr
Liegt eine finanzielle Eingliederung vor, wenn die Gesellschaftsanteile zweier Kapitalgesellschaften im Privatvermögen einer natürlichen Person gehalten werden und das Über- bzw. Unterordnungsverhältnis durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sichergestellt werden soll?
Gebieten der Grundsatz der Rechtsformunabhängigkeit und das steuerliche Neutralitätsgebot, die Rechtsprechungsgrundsätze des BFH zur finanziellen Eingliederung bei mittelbarer Beteiligung (vgl. z.B. XI R 69/97 und V R 31/03) auch im Streitfall anzuwenden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 43/08
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 12.3.2008 8 K 560/05
Normen: UStG 1993 § 2 Abs 2 Nr 2, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 4 UAbs 2
Erledigt durch: Urteil vom 01.12.2010, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger