19.06.2009 · Anhängiges Verfahren · AKP/EWGAbk · C-102/09
Verbrauchssteuer auf Bananen
Letzte Änderung: 19. Juni 2009, 12:19 Uhr, Aufgenommen: 19. Juni 2009, 12:19 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Firenze (Italien), eingereicht am 13.3.2009, zu folgenden Fragen:
1. Steht Art. 14 des ersten Abkommens von Jaunde der Einführung einer nationalen Steuer auf Bananen somalischen Ursprungs durch einen Mitgliedstaat entgegen, die auf inländische Bananen (deren Erzeugung vollkommen inexistent oder unbedeutend ist) keine Anwendung findet und die auf keine andere inländische Obstsorte anwendbar ist?
Falls die erste Frage zu bejahen ist:
2. Steht das "Bananen"-Protokoll im Anhang des zur maßgeblichen Zeit gültigen Abkommens von Lome der Erhebung einer mit Art. 14 des ersten Abkommens von Jaunde unvereinbaren Abgabe auf die 1990 erfolgte Einfuhr somalischer Bananen nach Italien entgegen, wenn man dieses Protokoll in Verbindung mit den entsprechenden Protokollen im Anhang der früheren Abkommen von Lome, ausgenommen Art. 5 des zweiten Abkommens von Jaunde, betrachtet?
Im Fall der Verneinung:
3. Stehen die Bananen betreffenden Protokolle im Anhang der Abkommen von Lome Erhöhungen einer Abgabe wie der italienischen Verbrauchsteuer auf Bananen somalischen Ursprungs nach dem 1. April 1976 unabhängig von den konkreten Auswirkungen derartiger Erhöhungen auf die Ausfuhr solcher Bananen entgegen?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-102/09
Vorinstanz: Tribunale di Firenze (Italien)
Normen: AKP/EWGAbk