20.12.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 11 Abs 1 · IX R 13/09
Abfindung, Zufluss
Letzte Änderung: 20. Dezember 2010, 12:35 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2009, 15:02 Uhr
Zuflusszeitpunkt von Abfindungszahlungen - Ist die der Klägerin wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Abfindung, die der Klägerin nach der zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarung bereits im Dezember 2003 zustand, aber aufgrund einer zwischen dem Arbeitgeber und der Klägerin getroffenen Vereinbarung aus steuerlichen Gründen erst im Januar 2004 ausgezahlt wurde, nicht im Jahr 2004, sondern bereits im Jahr 2003 zu versteuern?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 13/09
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 19.2.2009 5 K 88/06
Normen: EStG § 11 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung