20.07.2009 · Anhängiges Verfahren · EG Art 87 Abs 1 · C-106/09 P
Beihilfenregelung
Letzte Änderung: 20. Juli 2009, 14:54 Uhr, Aufgenommen: 20. Juli 2009, 14:54 Uhr
Rechtsmittel, eingelegt am 18.3.2009 mit dem Antrag,
- das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 18. Dezember 2008 in den verbundenen Rechtssachen T-211/04 und T-215/04, Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich/Kommission, das der Kommission am 5. Januar 2009 zugestellt wurde, und mit dem die Entscheidung 2005/261/EG der Kommission vom 30. März 2004 über die Beihilferegelung, die das Vereinigte Königreich im Rahmen der Körperschaftsteuerreform der Regierung von Gibraltar beabsichtigt, für nichtig erklärt wurde, aufzuheben;
- die vom Government of Gibraltar und vom Vereinigten Königreich eingereichte Klage auf Nichtigerklärung zurückzuweisen, und
- dem Government of Gibraltar und dem Vereinigten Königreich die Kosten aufzuerlegen;
hilfsweise,
- die Rechtssachen an das Gericht erster Instanz zur neuerlichen Entscheidung zurückzuverweisen, und
- die Entscheidung über die Kosten in der ersten Instanz und im Rechtsmittelverfahren vorzubehalten.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-106/09 P
Vorinstanz: EuG , Urteil vom 18.12.2008 (T-211/04)
Normen: EG Art 87 Abs 1