20.07.2009 · Anhängiges Verfahren · EG Art 87 Abs 1 · C-107/09 P
Beihilfenregelung
Letzte Änderung: 20. Juli 2009, 14:55 Uhr, Aufgenommen: 20. Juli 2009, 14:55 Uhr
Rechtsmittel des Königreichs Spanien, eingelegt am 20.3.2009, mit dem Antrag,
- das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18.12.2008 T-211/04 in vollem Umfang aufzuheben und ein neues Urteil zu erlassen, mit dem die Entscheidung 2005/261/EG der Kommission vom 30. März 2004 über die Beihilferegelung, die das Vereinigte Königreich im Rahmen der Körperschaftsteuerreform der Regierung von Gibraltar beabsichtigt, für vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht erklärt wird, und
- den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-107/09 P
Vorinstanz: EuG , Urteil vom 18.12.2008 (T-211/04)
Normen: EG Art 87 Abs 1