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  • 20.07.2009 · Anhängiges Verfahren · EG Art 87 Abs 1 · C-107/09 P

    Beihilfenregelung

    Letzte Änderung: 20. Juli 2009, 14:55 Uhr, Aufgenommen: 20. Juli 2009, 14:55 Uhr

    Rechtsmittel des Königreichs Spanien, eingelegt am 20.3.2009, mit dem Antrag,

    - das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18.12.2008 T-211/04 in vollem Umfang aufzuheben und ein neues Urteil zu erlassen, mit dem die Entscheidung 2005/261/EG der Kommission vom 30. März 2004 über die Beihilferegelung, die das Vereinigte Königreich im Rahmen der Körperschaftsteuerreform der Regierung von Gibraltar beabsichtigt, für vereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht erklärt wird, und

    - den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-107/09 P

    Vorinstanz: EuG , Urteil vom 18.12.2008 (T-211/04)

    Normen: EG Art 87 Abs 1