25.03.2011 · Erledigtes Verfahren · EG Art 18 · C-155/09
Verstoß gegen Grundfreiheiten, Befreiung von der Vermögensübergangssteuer
Letzte Änderung: 25. März 2011, 12:55 Uhr, Aufgenommen: 30. Juli 2009, 16:31 Uhr
Klage der Kommission gegen die Hellenische Republik vom 04.05.2009 mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG, auch im Licht des Art. 12 EG, (und aus den Art. 28, 31 und 4 des EWR-Abkommens) verstoßen hat, dass sie die Ausübung der sich aus diesen Bestimmungen ergebenden Grundfreiheiten behindert,
- indem sie die Befreiung von der Vermögensübergangssteuer auf Immobilien ausschließlich Personen gewährt, die ständig in Griechenland wohnen und nicht auch Personen, die die Absicht haben, sich zukünftig dort niederzulassen,
- indem sie die - bestimmten Voraussetzungen unterliegende - Befreiung von der Vermögensübergangssteuer auf Immobilien in Griechenland ausschließlich griechischen Staatsangehörigen beim Erwerb ihrer Erstwohnung in Griechenland gewährt und damit offenkundig die im Ausland Ansässigen, die keine griechischen Staatsangehörigen sind, diskriminiert;
- der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-155/09
Normen: EG Art 18, EG Art 39, EG Art 43, EG Art 12, EWRAbk Art 28, EWRAbk Art 31, EWRAbk Art 4
Erledigt durch: Urteil vom 20.01.2011