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  • 25.09.2009 · Anhängiges Verfahren · EG Art 19 · C-269/09

    Klage der EU-Kommission, Wegzugbesteuerung

    Letzte Änderung: 25. September 2009, 11:20 Uhr, Aufgenommen: 25. September 2009, 11:20 Uhr

    Kommission gegen Königreich Spanien, Klage, eingereicht am 15.7.2009 mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 19 EG, 38 EG und 43 EG sowie aus den Art. 28 und 31 des EWR-Abkommens verstoßen hat, dass es mit Art. 14 des Gesetzes Nr. 35/2006 vom 28. November 2006 über die Steuern auf das Einkommen natürlicher Personen und zur Änderung der Gesetze über die Besteuerung von Gesellschaften, über die Besteuerung des Einkommens von Steuerausländern und über die Besteuerung des Vermögens eine Vorschrift erlassen und beibehalten hat, die Steuerpflichtige, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen, dazu verpflichtet, sämtliche nicht verrechneten Einkünfte in die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage des letzten Veranlagungszeitraums einzubeziehen, in dem sie als ansässige Steuerpflichtige galten;

    - dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-269/09

    Normen: EG Art 19, EG Art 38, EG Art 43, EWRAbk Art 28, EWRAbk Art 31