20.12.2010 · Erledigtes Verfahren · ZK Art 236 · VII R 20/09
Erstattung, Antragsteller, Abtretung, Antidumpingzoll
Letzte Änderung: 20. Dezember 2010, 12:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2009, 15:42 Uhr
Ist nur derjenige berechtigt einen Erstattungsantrag zu stellen, der die Abgaben unmittelbar gegenüber der Zollverwaltung entrichtet hat oder genügt es, dass der Antragsteller die Abgaben wirtschaftlich getragen und damit ebenfalls "entrichtet" hat?
Kann die Rechtsstellung eines Erstattungsberechtigten in seiner Eigenschaft als Steuerschuldner auf einen Dritten wie den Abtretungsempfänger übergehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 20/09
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 12.5.2009 11 K 32/03
Normen: ZK Art 236, ZKDV Art 878, ZKDV Art 899, AO § 46
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 03.11.2010.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger