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  • 23.04.2012 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 25 Abs 2 · XI R 18/09

    Reiseleistung, Nebenleistung, Drittland, Gemeinschaftsgebiet, Aufteilung

    Letzte Änderung: 23. April 2012, 14:01 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2009, 15:42 Uhr

    Ist der im Gemeinschaftsgebiet erbrachte Teil von Beförderungsleistungen (Bustransfer zum Abfahrtshafen einer Kreuzfahrt) als Hilfs- bzw. Nebenleistung zur steuerfreien Reise-Hauptleistung (im Drittland) ebenfalls steuerfrei? Oder ist die einheitliche Reiseleistung in einen steuerpflichtigen und steuerfreien Anteil gemäß § 25 Abs. 2 UStG 1993/1999 aufzuteilen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 18/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 17.6.2009 1 K 337/05

    Normen: UStG 1993 § 25 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.10.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger