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  • 23.11.2009 · Anhängiges Verfahren · EGEntsch 193/2003 · C-319/09 P

    Körperschaftsteuerbefreiung als staatliche Beihilfe

    Letzte Änderung: 23. November 2009, 10:19 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2009, 10:19 Uhr

    Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG vom 11.6.2009 T-297/02, eingelegt am 11. August 2009, mit folgenden Anträgen:

    - das Urteil in der Rechtssache T-297/02 insoweit aufzuheben, als es die verabsäumte differenzierte Prüfung verschiedener Anwendungsfälle der dreijährigen Befreiung von der Körperschaftsteuer nicht beanstandet und die allgemeine und abstrakte Qualifizierung der dreijährigen Befreiung als staatliche Beihilfe bestätigt;

    - das Urteil insoweit aufzuheben, als es die Qualifizierung der dreijährigen Befreiung von der Körperschaftsteuer als bestehende Beihilfe nach Art. 1 Buchst. b Ziff. v der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 nicht anerkennt;

    - das Urteil insoweit aufzuheben, als es die Rechtmäßigkeit der Rückforderungsanordnung nach Art. 3 der Entscheidung 2003/193/EG der Kommission vom 5. Juni 2002 betreffend eine staatliche Beihilfe durch von Italien gewährte Steuerbefreiungen und Vorzugsdarlehen für Unternehmen der Daseinsvorsorge mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung bestätigt;

    - der Kommission die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-319/09 P

    Vorinstanz: EuG , Urteil vom 11.6.2009 (T-297/02)

    Normen: EGEntsch 193/2003, EGV 659/99 Art 1 Buchst b, EG Art 87 Abs 1, EG Art 88 Abs 1