21.01.2011 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 59/09
Verdeckte Gewinnausschüttung, Geschäftsführer, Vertrag, Abfindung
Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr
Liegt in der Erhöhung des Gehaltes eines Geschäftsführers sowie in einer Anfindungszahlung aufgrund Vergleiches eine verdeckte Gewinnausschüttung bei einem gemeinnützigen Verein? Ist daraus folgend auch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen Mittelfehlverwendung abzuleiten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 59/09
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 3.3.2009 9 K 5195/04 K,G,F
Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 58 Nr 2, AO § 55 Abs 1
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 12.10.2010.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger