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  • 21.01.2011 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 59/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Geschäftsführer, Vertrag, Abfindung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr

    Liegt in der Erhöhung des Gehaltes eines Geschäftsführers sowie in einer Anfindungszahlung aufgrund Vergleiches eine verdeckte Gewinnausschüttung bei einem gemeinnützigen Verein? Ist daraus folgend auch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen Mittelfehlverwendung abzuleiten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 59/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 3.3.2009 9 K 5195/04 K,G,F

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 58 Nr 2, AO § 55 Abs 1

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 12.10.2010.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger