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  • 04.04.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 51/09

    Außergewöhnliche Belastung, Pflegeheim, Wohnsitz, Ehe und Familie, Mittelbarkeit

    Letzte Änderung: 4. April 2011, 14:33 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2010, 11:48 Uhr

    Kann eine nicht pflegebedürftige Ehefrau ihre eigenen Kosten für ein Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung geltend machen, weil sie mit ihrem pflegebedürftigen Ehemann in ein Pflegeheim übersiedelt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 51/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 3.12.2007 6 K 363/05

    Normen: EStG § 33, GG Art 6 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 15.04.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger