22.11.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 4/10
Wegerecht, Zufahrtsbaulaust, Anschaffungskosten, Grund und Boden, Nutzungsrecht, Dauernutzungsrecht, Baulast
Letzte Änderung: 22. November 2010, 12:37 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2010, 11:12 Uhr
Nutzungsentgelt für Grundstückszufahrt als AK des Grund und Bodens - Ist das vom Kläger an die Stadt als Grundstückseigentümer für die Bestellung einer Zufahrtsbaulast (Einräumung einer weiteren Zuwegung für eine bereits an das öffentliche Straßennetz angeschlossene - der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienende - Immobilie) in Form einer Einmalzahlung geleistete Entgelt von 7125 € als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar oder handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 4/10
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 20.10.2009 15 K 472/08 EFG 2010, 565
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, HGB § 255 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 20.07.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger