20.12.2010 · Erledigtes Verfahren · FöGbG § 4 Abs 1 S 5 · IX R 5/10
Objektidentität, Nutzungsänderung, Umplanung, Modernisierung, Sanierung, Generalüberholung, Gebäude
Letzte Änderung: 20. Dezember 2010, 12:35 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2010, 10:40 Uhr
Objektidentität bei Inanspruchnahme der Sonderabschreibung auf Anzahlungen - Führen die an dem im Kaufvertrag beschriebenen - unter Denkmalschutz und in einem Sanierungsgebiet - belegenen Gebäudekomplex durchgeführten Bauleistungen (u.a. Komplett-Sanierung/Modernisierung mit Änderung der Innenraumgestaltung und Nutzung verschiedener Räumlichkeiten, mehrfacher Änderung des Bauantrags) entgegen dem BMF-Schreiben vom 17. 9. 1998, BStBl I 1998, 1128, Tz. II nicht zum Wegfall der für die Gewährung der Sonderabschreibung nach dem FöGbG erforderlichen Objektidentität zwischen dem laut Kaufvertrag geplanten und dem tatsächlich fertiggestellten Investitionsobjekt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 5/10
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 17.12.2009 11 K 89/07 F
Normen: FöGbG § 4 Abs 1 S 5, FöGbG § 3 S 2 Nr 2 Buchst b, FöGbG § 3 S 2 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 11.08.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung