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  • 21.04.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 15/10

    Doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrt, Arbeitsort, Besuchsfahrt, Werbungskosten, Kosten der Lebensführung

    Letzte Änderung: 21. April 2011, 12:13 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2010, 10:43 Uhr

    Sind "im heutigen Wirtschaftsleben, bei dem der Mobilität des einzelnen Arbeitnehmers hohe Bedeutung zukommt, Aufwendungen für Besuchsreisen im Rahmen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung unabhängig davon als Werbungskosten abzugsfähig ..., ob der Arbeitnehmer seinen Ehegatten am Familienwohnsitz aufsucht oder ob er von seinem Ehegatten am Arbeitsort besucht wird (sog. umgekehrte Familienheimfahrten)"?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 15/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 27.1.2010 4 K 2882/07

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 02.02.2011.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger