23.04.2012 · Erledigtes Verfahren · BewG § 2 Abs 1 · II R 25/10
Grundvermögen, Einheitswert, Windkraftanlage, Wirtschaftliche Einheit, Parzellierung
Letzte Änderung: 23. April 2012, 14:08 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2010, 10:59 Uhr
Einheitsbewertung einer mit Windkraftanlagen bebauten Grundstücksfläche - Sondernutzungsgebiet als wirtschaftliche Einheit:
Können Teilflächen eines Flurstücks, die dem Betrieb von Windkraftanlagen als Standorte dienen (=Grundvermögen), zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn sie räumlich durch Teilflächen unterbrochen sind, die dauerhaft landwirtschaftlichen Zwecken dienen und deshalb für Zwecke der Einheitsbewertung dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen wären?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 25/10
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 15.4.2010 3 K 62/08 EW
Normen: BewG § 2 Abs 1, BewG § 69 Abs 1, BewG § 33 Abs 1, BauNVO § 23
Erledigt durch: Urteil vom 25.01.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung