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  • 23.04.2012 · Erledigtes Verfahren · BewG § 2 Abs 1 · II R 25/10

    Grundvermögen, Einheitswert, Windkraftanlage, Wirtschaftliche Einheit, Parzellierung

    Letzte Änderung: 23. April 2012, 14:08 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2010, 10:59 Uhr

    Einheitsbewertung einer mit Windkraftanlagen bebauten Grundstücksfläche - Sondernutzungsgebiet als wirtschaftliche Einheit:
    Können Teilflächen eines Flurstücks, die dem Betrieb von Windkraftanlagen als Standorte dienen (=Grundvermögen), zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn sie räumlich durch Teilflächen unterbrochen sind, die dauerhaft landwirtschaftlichen Zwecken dienen und deshalb für Zwecke der Einheitsbewertung dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen wären?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 25/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 15.4.2010 3 K 62/08 EW

    Normen: BewG § 2 Abs 1, BewG § 69 Abs 1, BewG § 33 Abs 1, BauNVO § 23

    Erledigt durch: Urteil vom 25.01.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung