23.04.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 · III R 53/10
Kindergeld, Behinderung, Mehrbedarf, Pauschbetrag, Eigene Einkünfte
Letzte Änderung: 23. April 2012, 14:10 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2010, 10:47 Uhr
Zur Prüfung, ob ein behindertes Kind, welches in einer eigenen Wohnung lebt und tagsüber in teilstationärer Betreuung in einer Werkstatt für behinderte Menschen untergebracht ist, außerstande ist, sich selbst zu unterhalten - Ist bei der Berechnung des gesamten Lebensbedarfs des Kindes neben dem Grundbedarf ein behinderungsbedingter Mehrbedarf i.H. des Pauschbetrags nach § 33b Abs. 3 Satz 3 EStG zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 53/10
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 6.5.2009 15 K 446/08
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 33b Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 09.02.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung