25.01.2011 · Anhängiges Verfahren · EStG §§ 62ff · C-611/10
Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als Saisonarbeitnehmer vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind
Letzte Änderung: 25. Januar 2011, 10:05 Uhr, Aufgenommen: 14. Januar 2011, 10:20 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 21.10.2010 zu folgender Frage:
Ist Art. 14a Abs. 1 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 dahin auszulegen, dass er dem danach nicht zuständigen Mitgliedstaat jedenfalls dann die Befugnis nimmt, nach seinem nationalen Recht dem nur vorübergehend in seinem Gebiet beschäftigten Arbeitnehmer Familienleistungen zu gewähren, wenn weder der Arbeitnehmer selbst noch seine Kinder in dem nicht zuständigen Staat wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-611/10
Vorinstanz: BFH , Entscheidung vom 21.10.2010 (III R 35/10)
Normen: EStG §§ 62ff, EStG § 62, EWGV 1408/71 Art 14a Abs 1 Buchst a, EWGV 1408/71 Art 76, EWGV 574/72 Art 10
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen