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  • 22.08.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 2 · I R 97/10

    Einbringung, Teilwert, Bindungswirkung, Veräußerungsverlust, Anteilsveräußerung, Halbabzugsverbot

    Letzte Änderung: 22. August 2011, 11:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2011, 10:10 Uhr

    Anteilsveräußerung mit Verlust - Bindungswirkung des § 20 Abs. 4 UmwStG/Halbabzugsverbot: 1. Keine Bindungswirkung für den Kläger gem. § 20 Abs. 4 UmwStG bei willkürlich zu niedrigem Wertansatz durch das FA (Teilwertansatz in Höhe von 30 Mio DM im Rahmen einer ohne Beteiligung der Aktionäre - und damit des Klägers - zwischen FA und AG im Einspruchsverfahren getroffenen tatsächlichen Verständigung anstatt des in der Hauptversammlung der AG protokollierten steuerlichen Einbringungswerts von 170 Mio DM) - Unterlassene Hinzuziehung des Klägers (als ehemaliger Aktionär) zum Einspruchsverfahren der AG als Verstoß gegen § 360 AO - Inwieweit kommt es bei Übersteigen der wirtschaftlich mit den Einnahmen zusammenhängenden Ausgaben und dadurch entstandenen Verlust zur Anwendung des Halbabzugsverbots (§ 3c Abs. 2 EStG)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 97/10

    Vorinstanz: Finanzgericht München 23.6.2010 1 K 2271/07 EFG 2011, 95

    Normen: EStG § 17 Abs 2, UmwStG § 20 Abs 4, EStG § 3c Abs 2, AO § 360, GG Art 2, GG Art 103 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 20.04.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger