22.08.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 2 · I R 97/10
Einbringung, Teilwert, Bindungswirkung, Veräußerungsverlust, Anteilsveräußerung, Halbabzugsverbot
Letzte Änderung: 22. August 2011, 11:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2011, 10:10 Uhr
Anteilsveräußerung mit Verlust - Bindungswirkung des § 20 Abs. 4 UmwStG/Halbabzugsverbot: 1. Keine Bindungswirkung für den Kläger gem. § 20 Abs. 4 UmwStG bei willkürlich zu niedrigem Wertansatz durch das FA (Teilwertansatz in Höhe von 30 Mio DM im Rahmen einer ohne Beteiligung der Aktionäre - und damit des Klägers - zwischen FA und AG im Einspruchsverfahren getroffenen tatsächlichen Verständigung anstatt des in der Hauptversammlung der AG protokollierten steuerlichen Einbringungswerts von 170 Mio DM) - Unterlassene Hinzuziehung des Klägers (als ehemaliger Aktionär) zum Einspruchsverfahren der AG als Verstoß gegen § 360 AO - Inwieweit kommt es bei Übersteigen der wirtschaftlich mit den Einnahmen zusammenhängenden Ausgaben und dadurch entstandenen Verlust zur Anwendung des Halbabzugsverbots (§ 3c Abs. 2 EStG)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 97/10
Vorinstanz: Finanzgericht München 23.6.2010 1 K 2271/07 EFG 2011, 95
Normen: EStG § 17 Abs 2, UmwStG § 20 Abs 4, EStG § 3c Abs 2, AO § 360, GG Art 2, GG Art 103 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 20.04.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger