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  • 03.03.2011 · Anhängiges Verfahren · EGV 1858/2005 · C-552/10 P

    Antidumping-Verfahren, Mindestpreisverpflichtung

    Letzte Änderung: 3. März 2011, 11:12 Uhr, Aufgenommen: 3. März 2011, 11:12 Uhr

    Unternehmen gegen Rat und Kommission, Rechtsmittel, eingelegt am 24.11.2010, mit dem Antrag,

    1. das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. September 2010 in der Rechtssache T-119/06 insgesamt aufzuheben;

    2. den Anträgen

    a) auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 22. Dezember 2005 zur Änderung des Beschlusses 1999/572/EG über die Annahme von Verpflichtungen im Rahmen der Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in unter anderem Indien (im Folgenden: angefochtener Beschluss), soweit er die Rechtsmittelführerin betrifft und eine zuvor gültige Mindestpreisverpflichtung widerruft, und

    b) auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 121/2006 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1858/2005 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in unter anderem Indien, soweit sie die Rechtsmittelführerin betrifft und den angefochtenen Beschluss umsetzt, der eine Mindestpreisverpflichtung, die zuvor die Rechtsmittelführerin inne hatte, widerruft;

    durch Endurteil selbst stattzugeben oder, hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen;

    3. dem Rat und der Kommission neben ihren eigenen Kosten die der Rechtsmittelführerin durch dieses Verfahren und das Verfahren vor dem Gericht verursachten Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-552/10 P

    Vorinstanz: uG , Urteil vom 9.9.2010 (T-119/06)

    Normen: EGV 1858/2005, EGV 121/2006, EGBes 572/99