15.03.2011 · Anhängiges Verfahren · EG Art 18 · C-580/10
Kfz-Gestellung, Situation des Gemeinschaftsrechts
Letzte Änderung: 15. März 2011, 13:15 Uhr, Aufgenommen: 15. März 2011, 13:15 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 09.12.2010, zu folgender Frage:
Handelt es sich, wenn ein Mitgliedstaat die Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs auf dem Straßennetz in seinem Hoheitsgebiet in einem Fall, in dem dieses Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist, bei einem Einwohner dieses anderen Mitgliedstaats ausgeliehen worden ist und für Privatfahrten im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats von einer Person benutzt wird, die dort wohnt, aber die Staatsangehörigkeit des anderen Mitgliedstaats besitzt, einer Steuer unterwirft, unter Berücksichtigung von Art. 18 EG (jetzt Art. 21 AEUV) um eine Situation, die dem Gemeinschaftsrecht unterliegt?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-580/10
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Normen: EG Art 18, AEUV Art 21