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  • 21.03.2012 · Erledigtes Verfahren · BewG § 11 Abs 2 S 2 · II R 2/11

    Aktie, Stuttgarter Verfahren, Schachtelprivileg, Aufschiebende Bedingung

    Letzte Änderung: 21. März 2012, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens bei Anteilstausch: Zurechnung der neuen Anteile bei Abhängigkeit des Anteilserwerbs von der Bewilligung des Bundeskartellamts
    Wirkt bei einem Zusammenschluss von Unternehmen, bei dem Anteile an einer GmbH gegen Gewährung von Aktien übertragen werden und die Übertragung nach dem Tausch- und Übertragungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung erfolgen soll, dass das Bundeskartellamt den Zusammenschluss nicht untersagt, die Genehmigung des Bundeskartellamts auf den Zeitpunkt zurück, den die Parteien in ihrem Vertrag als Übertragungszeitpunkt vereinbart hatten (ex-tunc) oder ist der Genehmigung ex-nunc-Wirkung beizumessen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 2/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 28.4.2010 7 K 96/07 BB

    Normen: BewG § 11 Abs 2 S 2, BewG § 107 Nr 2 Buchst e

    Erledigt durch: Urteil vom 13.12.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung