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  • 31.03.2011 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 63 · C-600/10

    Dividenden, Pensionsfonds, Pensionskassen

    Letzte Änderung: 31. März 2011, 16:56 Uhr, Aufgenommen: 31. März 2011, 16:56 Uhr

    Klage der Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 16.12.2010, mit den Anträgen:

    - feststellen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 63 AEUV sowie aus Artikel 40 EWR-Vertrag verstoßen hat, indem sie Rechtsvorschriften beibehalten hat, nach denen Dividenden, die an beschränkt steuerpflichtige Pensionsfonds gezahlt werden sowie Zinsen, die an solche Pensionsfonds und an beschränkt steuerpflichtige Pensionskassen gezahlt werden, steuerlich ungünstiger behandelt werden als Dividenden bzw. Zinsen, die an unbeschränkt steuerpflichtige Pensionskassen bzw. unbeschränkt steuerpflichtige Pensionsfonds gezahlt werden.

    - der Bundesrepublik Deutschland die Kosten des Verfahrens auferlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-600/10

    Normen: AEUV Art 63

    Rechtsmittel: Klage der Kommission