20.04.2011 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 9 · C-74/11
Aufnahme nicht mehrwertsteuerpflichtiger Personen in die Mehrwertsteuergruppe, Beschränkung des Gruppenregistrierungssystems
Letzte Änderung: 20. April 2011, 15:37 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2011, 15:37 Uhr
Klage der Kommission gegen die Republik Finnland, eingereicht am 21.02.2011, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Republik Finnland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 9 und 11 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstößt, dass sie die Aufnahme nicht mehrwertsteuerpflichtiger Personen in die Mehrwertsteuergruppe zulässt und die Anwendung des Gruppenregistrierungssystems auf Anbieter von Finanzdienstleistungen und Versicherungsdienstleistungen beschränkt;
- der Republik Finnland die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-74/11
Normen: EGRL 112/2006 Art 9, EGRL 112/2006 Art 11
Rechtsmittel: Klage der Kommission