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  • 20.04.2011 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 49 · C-64/11

    Neufassung des spanischen Körperschaftsteuergesetzes

    Letzte Änderung: 20. April 2011, 15:44 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2011, 15:44 Uhr

    Klage der Kommission gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 11.02.2011, mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass das Königreich Spanien durch Art. 17 Abs. 1 des Real Decreto Legislativo 4/2004 zur Billigung der Neufassung des spanischen Körperschaftsteuergesetzes (texto refundido de la Ley del Impuesto sobre Sociedades) vom 5. März 2004 gegen Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 31 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen hat;

    - dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.

    (Nach der streitigen Bestimmung werden stille Reserven, die in den Aktiva von Gesellschaften enthalten sind, die ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verlegen, ihre Tätigkeit in Spanien einstellen und in einem anderen Mitgliedstaat fortsetzen oder ihre Aktiva in einen anderen Mitgliedstaat verlagern, besonders behandelt. In diesen Fällen belastet der spanische Staat die stillen Reserven zum Zeitpunkt des Wegzugs, so dass die betroffenen Gesellschaften eine Steuer für latente und hypothetische Erträge bezahlen müssen, die sie vielleicht nie tatsächlich erzielen werden. Diese Regelung stellt eine Ausnahme von der Grundregel dar, wonach das tatsächlich bezogene Einkommen des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum belastet wird. Nach Ansicht der Kommission sind die spanischen Rechtsvorschriften in dieser Hinsicht nicht mit dem AEUV und dem EWR-Abkommen vereinbar, da es sich um eine diskriminierende Maßnahme sowie jedenfalls um eine unverhältnismäßige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit handele.)

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-64/11

    Normen: AEUV Art 49, EWRAbk Art 31

    Rechtsmittel: Klage der Kommission