21.03.2012 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 40/10
Vorsteuerabzug, Beteiligung, Unternehmen, Aufteilung, Wirtschaftliche Tätigkeit
Letzte Änderung: 21. März 2012, 09:42 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2011, 11:35 Uhr
Höhe des Vorsteuerabzugs einer Holding für nur zum Teil für das Unternehmen verwendete Leistungsbezüge:
Ist der bloße Erwerb und das Halten von Gesellschaftsanteilen keine wirtschaftliche Tätigkeit, was auch für die Veräußerung dieser Anteile gelten muss und infolgedessen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 40/10
Vorinstanz: Finanzgericht München 28.1.2009 3 K 3141/05 EFG 2009, 1153
Normen: UStG 1999 § 15 Abs 1 Nr 1, UStG 1999 § 1 Abs 1 Nr 1, UStG 1999 § 2 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 09.02.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger