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  • 01.06.2011 · Anhängiges Verfahren · EG Art 39 · C-114/11

    Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs, Zulassung in einem anderen Mitgliedsstaat, Kfz-Nutzung

    Letzte Änderung: 1. Juni 2011, 14:14 Uhr, Aufgenommen: 1. Juni 2011, 14:14 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 07.03.2011, zu folgender Frage:
    Handelt es sich in Anbetracht von Art. 39 EG (jetzt Art. 45 AEUV) oder Art. 18 EG (jetzt Art. 21 AEUV) um eine Situation, die dem Gemeinschaftsrecht unterliegt, wenn ein Mitgliedstaat einen seiner Einwohner aufgrund der Ingebrauchnahme seines Kraftfahrzeugs auf dem Straßennetz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats in einem Fall einer Steuer unterwirft, in dem dieses Fahrzeug
    - in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist,
    - Teil des Umzugsguts des Einwohners ist, der unter Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit aus dem anderen Mitgliedstaat umgezogen ist,
    - von diesem Einwohner nach dem Umzug in der gleichen Weise benutzt wird wie davor, d. h. zu privaten Zwecken und auch für Fahrten zum Arbeitsort in dem Mitgliedstaat, in dem er zuvor gewohnt hat?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-114/11

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)

    Normen: EG Art 39, AEUV Art 45, EG Art 18, AEUV Art 21

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen