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  • 21.09.2011 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 63 · C-322/11

    Verlustverrechnung, Auslandsimmobilie, Aktiengewinn

    Letzte Änderung: 21. September 2011, 12:39 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2011, 12:39 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 28.06.2011, zu folgender Frage:

    Sind die Art. 63 AEUV und 65 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach eine in Finnland unbeschränkt steuerpflichtige Person den Verlust aus der Veräußerung einer in Frankreich belegenen Immobilie nicht von dem in Finnland zu besteuernden Gewinn aus der Veräußerung von Aktien in Abzug bringen darf, während sie den Verlust aus der Veräußerung einer entsprechenden in Finnland belegenen Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen von den Veräußerungsgewinnen abziehen darf?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-322/11

    Vorinstanz: Korkein hallinto-oikeus (Finnland)

    Normen: AEUV Art 63, AEUV Art 65

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen