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  • 05.10.2011 · Anhängiges Verfahren · EG Art 43 · C-350/11

    Risikokapital, Abzug

    Letzte Änderung: 5. Oktober 2011, 12:05 Uhr, Aufgenommen: 5. Oktober 2011, 12:05 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Rechtbank van eerste aanleg te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 04.07.2011, zu folgender Frage:

    Steht Art. 43 EG einer nationalen Steuerregelung entgegen, wonach eine in Belgien unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft bei der Ermittlung ihres steuerbaren Gewinns keinen Abzug für Risikokapital in Höhe der positiven Differenz zwischen einerseits dem Nettobuchwert der Aktiva der Niederlassungen, die der Steuerpflichtige in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union unterhält, und andererseits der Gesamtheit der Passiva, die auf diese Niederlassungen anrechenbar sind, vornehmen kann, während sie zu einem solchen Abzug berechtigt ist, wenn diese positive Differenz einer in Belgien belegenen Betriebsstätte zugerechnet werden kann?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-350/11

    Vorinstanz: Rechtbank van eerste aanleg te Antwerpen (Belgien)

    Normen: EG Art 43

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen