21.10.2011 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 49 · C-387/11
Einkünfte aus Kapitalvermögen, Besteuerung, Investmentgesellschaft
Letzte Änderung: 21. Oktober 2011, 16:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2011, 16:45 Uhr
Klage der Kommission gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 19.07.2011, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 49 und 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den Art. 31 und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen hat, dass es unterschiedliche Regeln für die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und beweglichen Gütern, die belgische Investmentgesellschaften erzielen, und die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und beweglichen Gütern, die ausländische Investmentgesellschaften erzielen, beibehalten hat;
- dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-387/11
Normen: AEUV Art 49, AEUV Art 63, EWRAbk Art 31, EWRAbk Art 40
Rechtsmittel: Klage der Kommission