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  • 16.02.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 · III R 51/11

    Kindergeld, Polen, Gewerbebetrieb

    Letzte Änderung: 16. Februar 2012, 01:14 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2011, 14:30 Uhr

    Kindergeldanspruch für nichtselbständig tätige polnische Staatsangehörige bei Gewährung polnischer Familienleistungen - Hat der nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelte - im Auftrag seines polnischen Arbeitgebers in der Zeit vom 27. 6. 2006 bis 31. 12. 2006 in Deutschland tätige, der polnischen und nicht der deutschen Sozialversicherung unterliegende, Kindergeld (Familiengeld) nach polnischen Recht beziehende - Kläger für seinen in Polen lebenden Sohn Anspruch auf Kindergeld (volles Kindergeld oder Kindergeld nach Abzug der polnischen Familienleistungen) - Ist § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gemeinschaftsrechtswidrig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 51/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.7.2011 15 K 4669/07 Kg

    Normen: EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 69/11

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger