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  • 16.02.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b · III R 53/11

    Kindergeld, Polen, Unbeschränkte Steuerpflicht

    Letzte Änderung: 16. Februar 2012, 01:14 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2011, 14:30 Uhr

    Kindergeldanspruch von nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtigen EU-Ausländern - Steht einem in der Zeit vom 2. 4. 2009 bis zum 30. 9. 2009 im Inland sozialversicherungspflichtig beschäftigten polnischen Staatsangehörigen aufgrund seiner Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 3 EStG Kindergeld für seine zwei in Polen lebende Kinder für das gesamte Jahr 2009 und nicht nur für den Zeitraum April bis September 2009 zu - Fehlerhafte Tatsachenfeststellung als Verfahrensmangel?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 53/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.7.2011 15 K 16/11 Kg

    Normen: EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 1 Abs 3

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: V R 43/11

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger