30.03.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 · III R 57/11
Kindergeld, Polen, Sozialversicherung
Letzte Änderung: 30. März 2012, 02:13 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2011, 14:30 Uhr
1. Divergierender Revisionsantrag (Kindergeld in gesetzlicher Höhe einerseits (B. 35 BFH-Akte), Kindergeld in gesetzlicher Höhe unter Anrechnung polnischer Familienleistungen andererseits (Bl. 41 BFH-Akte)?
2. Kindergeldanspruch polnischer Saisonarbeiter bei Gewährung polnischer Familienleistungen - Steht dem bei einem deutschen Arbeitgeber als Saisonarbeiter (Februar, März, September, Oktober 2006) beschäftigten polnischen Staatsangehörigen, der weiterhin in Polen der Sozialversicherung unterlag und der im Streitzeitraum auf seinen Antrag hin gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig veranlagt wurde, für seine drei in Polen lebenden Kinder, für die er nach polnischem Recht Familienleistungen bezogen hat, aufgrund des Ausschlusstatbestands des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG überhaupt kein Kindergeld zu oder ist ihm Kindergeld in gesetzlicher Höhe - ggf. unter Anrechnung der erhaltenen polnischen Familienleistungen - zu gewähren? Verstößt § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gegen Gemeinschaftsrecht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 57/11
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.7.2011 15 K 708/08 Kg
Normen: EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 63 Abs 1
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 39/11
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger