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  • 14.02.2012 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 96 · C-441/09

    Mehrwertsteuersystemrichtlinie

    Letzte Änderung: 14. Februar 2012, 13:26 Uhr, Aufgenommen: 16. Januar 2012, 12:03 Uhr

    Klage der Kommission gegen Österreich vom 11.11.2009 mit dem Antrag, das Gericht möge wie folgt entscheiden:
    - die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 96 und 98 in Verbindung mit Anhang III der Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstoßen, dass sie auf die Lieferungen, die Einfuhren und den innergemeinschaftlichen Erwerb bestimmter lebender Tiere, insbesondere Pferde, die nicht für die Zubereitung von Nahrungsmittel oder Futtermittel verwendet werden, einen ermäßigten Umsatzsteuersatz anwendet
    - der Republik Österreich die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-441/09

    Normen: EGRL 112/2006 Art 96, EGRL 112/2006 Art 98, EGRL 112/2006 Anh 3

    Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2011

    Rechtsmittel: Klage der Kommission