14.02.2012 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 96 · C-453/09
Vertragsverletzung, Mehrwertsteuersystemrichtlinie
Letzte Änderung: 14. Februar 2012, 13:31 Uhr, Aufgenommen: 16. Januar 2012, 12:07 Uhr
Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 16.11.2009, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 96 und 98 in Verbindung mit Anhang III der Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstoßen hat, dass sie auf die Lieferungen, die Einfuhren und den innergemeinschaftlichen Erwerb bestimmter lebender Tiere, insbesondere Pferde, die nicht für die Zubereitung von Nahrungsmittel oder Futtermittel verwendet werden, einen ermäßigten Umsatzsteuersatz anwendet;
- dass die Bundesrepublik Deutschland die Kosten des Verfahrens trägt.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-453/09
Normen: EGRL 112/2006 Art 96, EGRL 112/2006 Art 98, EGRL 112/2006 Anh 3
Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2011
Rechtsmittel: Klage der Kommission