03.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EWGV 1408/71 Art 76 Abs 1 · XI R 47/10
Kindergeld, Niederlande, Anspruch, Antrag
Letzte Änderung: 3. August 2016, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 24. Januar 2012, 12:32 Uhr
Anspruch auf Familienleistungen in zwei EU-Staaten - Wird im vorliegenden Fall die Anspruchskonkurrenz durch Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 und nicht durch Art. 76 und 79 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 geregelt, weil in den Niederlanden (Wohnort des Klägers und seiner Familie, Beschäftigungsort der Ehefrau) der Anspruch auf Familienleistungen nicht von der Ausübung einer Berufstätigkeit abhängig ist? Ruht der Kindergeldanspruch des Klägers in Deutschland (Beschäftigungsort des Kl ägers) nur, wenn in den Niederlanden Familienleistungen tatsächlich geschuldet werden, also alle Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind? Oder ist Art. 76 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 wegen der in Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 vorhandenen Regelungslücke anzuwenden, mit der Folge, dass es alleine auf die rechtliche Möglichkeit ankommt, in den Niederlanden Leistungen zu erhalten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 47/10
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 20.1.2010 7 K 2493/08 Kg
Normen: EWGV 1408/71 Art 76 Abs 1, EWGV 1408/71 Art 79 Abs 3, EWGV 574/72 Art 10, EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b
Erledigt durch: Beschluss vom 06.07.2016 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Verwaltung