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  • 22.03.2012 · Anhängiges Verfahren · KN Pos 5607 UPos 4911 · C-558/11

    Zolltarif, Seile aus Polypropylen und Stahldraht

    Letzte Änderung: 22. März 2012, 08:52 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2012, 08:52 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Augstakas tiesas Senats (Republik Lettland), eingereicht am 07.11.2011 zu folgenden Fragen:
    1. Sind aus Polypropylen und Stahldraht zusammengesetzte Seile wie die des vorliegenden Falls in die Unterposition 56074911 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif einzureihen?
    2. Bedarf es für die Einreihung von Seilen wie denen des vorliegenden Falls der Anwendung der Vorschrift 3 b der Allgemeinen Vorschriften zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif?
    3. Sollten kombinierte, aus Polypropylen und Stahldraht zusammengesetzte Seile mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm wie die des vorliegenden Falls trotzdem in die Unterposition 73121098 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif einzureihen sein: Fallen diese Seile dann auch unter Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1601/2001 des Rates vom 2. August 2001 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Kabel und Seile aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Tschechischen Republik, Russland, Thailand und der Türkei?
    Sind gewellte Schäkel mit abgerundeten Enden, die durch einen Bolzen miteinander verbunden sind, in die Unterpartie 73170090 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif einzureihen?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-558/11

    Vorinstanz: Augstakas tiesas Senats (Republik Lettland)

    Normen: KN Pos 5607 UPos 4911, EWGV 2658/87, KN Pos 7312 UPos 1098, EGV 1601/2001 Art 1, KN Pos 7317 UPos 0090

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen