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  • 22.03.2012 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 73 · C-637/11

    Werbedienstleistung, Vorführungsabgabe, Mehrwertsteuer

    Letzte Änderung: 22. März 2012, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2012, 09:37 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal), eingereicht am 12.12.2011, zu folgenden Fragen:

    1. Ist Art. 16 Abs. 1 CIVA so, wie er im angefochtenen Urteil ausgelegt wurde (in dem Sinne, dass die Vorführungsabgabe für kommerzielle Werbung zu der Werbedienstleistung gehört, weshalb sie in die Grundlage der Besteuerung der Dienstleistung für Mehrwertsteuerzwecke einzubeziehen ist), mit Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EG (jetzt Art. 73 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006), insbesondere mit dem Ausdruck "Wert der Gegenleistung ..., die der Lieferer oder Dienstleistende für diese Umsätze ... erhält oder erhalten soll" vereinbar?

    2. Ist Art. 16 Abs. 6 Buchst. c CIVA so, wie er im angefochtenen Urteil ausgelegt wurde (in dem Sinne, dass die Vorführungsabgabe für kommerzielle Werbung keinen Betrag darstellt, der im Namen und für Rechnung des Dienstleistungsempfängers entrichtet wird, selbst wenn sie auf Anderkonten als durchlaufender Posten verbucht wird und zur Weiterleitung an öffentliche Einrichtungen bestimmt ist, weshalb sie in die Besteuerungsgrundlage für Mehrwertsteuerzwecke einzubeziehen ist), mit Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EG (jetzt Art. 79 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006), insbesondere mit dem Ausdruck "Beträge, die ein Steuerpflichtiger von seinem Abnehmer oder dem Empfänger seiner Dienstleistung als Erstattung der in ihrem Namen und für ihre Rechnung verauslagten Beträge erhält und die in seiner Buchführung als durchlaufende Posten behandelt sind" vereinbar?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-637/11

    Vorinstanz: Supremo Tribunal Administrativo (Portugal)

    Normen: EGRL 112/2006 Art 73, EGRL 112/2006 Art 79 Buchst c, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 3 Buchst c

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen