14.05.2012 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 21 · C-127/12
Verstragsverletzung, Schenkung, Erbschaft, Ungleichbehandlung
Letzte Änderung: 14. Mai 2012, 15:20 Uhr, Aufgenommen: 14. Mai 2012, 15:20 Uhr
Klage der Kommission gegen Spanien, eingereicht am 07.03.2012, mit dem Antrag
- festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 21 und 63 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie den Art. 28 und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verstoßen hat, dass es in der steuerrechtlichen Behandlung von Schenkungen und Erbschaften Unterschiede eingeführt hat zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Rechtsnachfolgern und Beschenkten, zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Erblassern sowie zwischen Schenkungen und ähnlichen Verfügungen über in Spanien und außerhalb Spaniens belegenes unbewegliches Vermögen;
- dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-127/12
Normen: AEUV Art 21, AEUV Art 63
Rechtsmittel: Klage der Kommission