14.05.2012 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 63 · C-76/12
Vertragsverletzung, Investmentfonds, Steuerbefreiung, Ungleichbehandlung
Letzte Änderung: 14. Mai 2012, 15:36 Uhr, Aufgenommen: 14. Mai 2012, 15:36 Uhr
Klage der Kommission gegen die Französische Republik, eingereicht am 13.02.2012, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen hat, dass sie eine Steuerregelung beibehalten hat, die die von einer französischen Gesellschaft an in Frankreich niedergelassene Investmentfonds gezahlten Dividenden von der Steuer befreit, während die gleichen Dividenden, die an in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene Investmentfonds ausgeschüttet werden, einer Quellensteuer unterliegen;
- der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-76/12
Normen: AEUV Art 63, EWRAbk Art 40
Rechtsmittel: Klage der Kommission