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  • 19.07.2012 · Anhängiges Verfahren · EStG § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a · 15 K 417/10

    Abgeltungsteuer, Zinseinnahmen, Darlehen unter Angehörigen

    Letzte Änderung: 19. Juli 2012, 16:54 Uhr, Aufgenommen: 19. Juli 2012, 16:28 Uhr

    Erhält ein naher Angehöriger ein Darlehen, das er zur Einkünfteerzielung nutzt, unterliegen die Zinsen beim Darlehensgeber nicht der Abgeltungsteuer, sondern sind mit dessen persönlichem Steuersatz zu versteuern. Hätte der Angehörige nicht zur Einkünfteerzielung genutzt, wären die Darlehenszinsen unter die Abgeltungsteuer gefallen. Darf die steuerliche Behandlung davon abhängen, wie das Darlehen verwendet wird?
    (Rechtsfrage der Redaktion)

    Gericht: Finanzgericht Niedersachsen

    Aktenzeichen: 15 K 417/10

    Normen: EStG § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a