01.08.2012 · Anhängiges Verfahren · EWGRL 388/77 Art 4 · C-219/12
Photovoltaikanlage, wirtschaftliche Tätigkeit
Letzte Änderung: 1. August 2012, 18:17 Uhr, Aufgenommen: 1. August 2012, 18:17 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs Wien (Österreich) vom 29.03.2012 zu folgender Frage:
Begründet der Betrieb einer netzgeführten Photovoltaikanlage ohne eigene Stromspeichermöglichkeit auf oder neben einem privaten Wohnzwecken dienenden Eigenheim, welche technisch derart ausgelegt ist, dass die Stromerzeugung der Anlage dauerhaft die durch den Anlagenbetreiber insgesamt privat verbrauchte Strommenge im Eigenheim unterschreitet, eine "wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne des Art. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Anlagenbetreibers?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-219/12
Vorinstanz: Verwaltungsgerichtshof Wien, Entscheidung vom 29.3.2012 (EU 2012/0001)
Normen: EWGRL 388/77 Art 4
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen