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  • 08.10.2012 · Anhängiges Verfahren · EG Art 93 · C-302/12

    Kraftfahrzeug, Zulassungssteuer, Mitgliedsstaaten

    Letzte Änderung: 8. Oktober 2012, 14:06 Uhr, Aufgenommen: 8. Oktober 2012, 14:06 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 20.06.2012, zu folgenden Fragen:

    1. Ist die Ausübung der Steuerhoheit durch zwei Mitgliedstaaten, insbesondere die Erhebung einer Zulassungssteuer auf ein Kraftfahrzeug, in einem Fall, in dem eine Unionsbürgerin aufgrund nationaler Rechtsvorschriften in zwei Mitgliedstaaten wohnhaft ist und ein in ihrem Eigentum stehendes Kraftfahrzeug tatsächlich dauerhaft in beiden Mitgliedstaaten nutzt, unbegrenzt?

    2. Falls die erste Frage verneint wird: Kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Erhebung einer Zulassungssteuer in einem Fall wie dem vorliegenden berichtigende Wirkung haben, und falls dem so ist, führt dieser Grundsatz dazu, dass sich einer oder jeder der beiden Mitgliedstaaten bei der Ausübung seiner steuerlichen Befugnisse beschränken muss, und wie sollte diese Beschränkung ausgestaltet sein?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-302/12

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)

    Normen: EG Art 93, EG Art 5 Abs 3

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen