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  • 17.10.2012 · Anhängiges Verfahren · KN Pos 2508 UPos 4000 · C-380/12

    "Verunreinigungen ausscheiden"

    Letzte Änderung: 17. Oktober 2012, 15:25 Uhr, Aufgenommen: 17. Oktober 2012, 15:25 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 08.08.2012, zu folgenden Fragen:
    1. Ist unter dem in Anmerkung 1 zu Kapitel 25 des Harmonisierten Systems enthaltenen Begriff "Verunreinigungen ausscheiden" auch das Entfernen bestimmter chemischer Teilchen von einem mineralischen Stoff im Rohzustand zu verstehen, die aufgrund bestimmter natürlicher Gegebenheiten darin enthalten sind, wobei das Ausscheiden im Hinblick auf die Verstärkung (spezifischer) natürlicher Eigenschaften des mineralischen Stoffes erfolgt, die zuvor wegen dieser natürlichen Gegebenheiten abgeschwächt waren?
    2. Falls anhand der Antwort auf die vorstehend unter 1. aufgeworfene Frage festgestellt werden kann, dass es sich um ein Ausscheiden von Verunreinigungen im Sinne von HS-Anmerkung 1 zu Kapitel 25 handelt: Anhand welcher Kriterien ist dann anschließend die Frage zu beurteilen, ob ein gewonnener mineralischer Stoff wie Bleicherde nach einer Spülung mit Schwefelsäure und Wasser aufgrund der vorerwähnten Anmerkung in Position 2508 40 00 der KN eingereiht bleiben kann und nicht als ein Erzeugnis der chemischen Industrie im Sinne von Kapitel 38 des HS zu betrachten ist?
    KN Pos 2508 UPos 4000

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-380/12

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)

    Normen: KN Pos 2508 UPos 4000

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen